in: Diplomatisches Magazin 4/2015, 38-39
Aktuell berät der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss über eine Neufassung und Erweiterung der Richtlinie zu Zahlungsdiensten und der Verordnung über grenzüberschreitende Zahlungen (Payment Settlements Directive II). Diese betrifft grundsätzlich auch Rücküberweisungen, also Bargeldtransfers von Migranten und Flüchtlingen an ihre Familien in den jeweiligen Herkunftsländern. Diese haben nicht nur eine enorme Bedeutung für die Familien sondern auch für zahlreiche Entwicklungs- und Schwellenländer. Obwohl Finanzmarktregulierung und Flüchtlingshilfe auf den ersten Blick scheinbar wenig miteinander zu tun haben, wäre eine Neuausrichtung der Zahlungsdiensterichtlinie eine wichtige entwicklungspolitische Maßnahme, wenn sie denn eine Senkung der Kosten für Rücküberweisungen zur Folge hat.