Lobbyregister im Bundestag: wissenschaftlich-basierte Beratung nicht mit Lobbying gleichsetzen

Lobbyregister im Bundestag: wissenschaftlich-basierte Beratung nicht mit Lobbying gleichsetzen

Bonn, 23. März 2022. Auf Basis ihrer empirischen Forschung beraten wissenschaftliche Einrichtungen auch Abgeordnete von Bundes- und Landtagen, sowie der Exekutive. Das vom Deutschen Bundestag jüngst beschlossene Gesetz zum Lobbyregister erfordert nun, dass sich auch wissenschaftliche Einrichtungen und individuelle Wissenschaftler*innen in dieses Lobbyregister eintragen, wenn sie in den Austausch mit Leitungsebenen von Exekutive und Legislative treten.

Institutsleitung und Forscher*innen des Deutschen Instituts für Entwicklungspolitik (DIE) kritisieren diesen Ansatz und fordern, ähnlich wie bereits andere Wissenschaftseinrichtungen bundesweit, eine Nachbesserung des Gesetzes.

„Die unlautere Einflussnahme auf politische Prozesse und Entscheidungen zu unterbinden, ist eine wichtige Aufgabe in einer Demokratie. Die Entscheidung des Bundestags, dass sich auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in ein Lobbyregister eintragen müssen, ohne auf den Unterschied zwischen strategisch-motiviertem Lobbyismus und wissenschaftlich-basierter Beratung hinweisen zu können, verkennt jedoch den wissenschaftlichen Beratungsauftrag vieler dieser Institutionen“, so Professorin Dr. Anna-Katharina Hornidge, Direktorin des Deutschen Instituts für Entwicklungspolitik (DIE).

Weder das Gesetz noch das Register differenziere zwischen strategischer, wirtschaftlicher oder politischer Interessensvertretung und wissenschaftlicher Beratung und weiche daher in der geltenden Fassung eine wichtige Grenzziehung zwischen Lobbyismus und Wissenschaft auf, so Hornidge weiter.

Das DIE unterstützt die vom Bonn International Centre for Conflict Studies (BICC) angestoßene Bundestagspetition und spricht sich für eine Nachbesserung des Gesetzes aus.

Gleichzeitig sehen Professorin Dr. Anna-Katharina Hornidge und BICC-Direktor Professor Dr. Conrad Schetter auch eine Eigenverantwortung der Wissenschaft, die eigenen Mechanismen und Standards der Qualitätssicherung für wissenschaftliche Politikberatung weiter zu stärken.

Die Petition „Änderung des Lobbyregistergesetzes vom 24.02.2022“ ist erreichbar unter:

https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2022/_02/_24/Petition_131126.html

Sie kann dort bis zum 14. April 2022 gezeichnet werden.

Kontakt

Tanja Vogel

Leiterin Stabsstelle Kommunikation
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