Access und Benefit-sharing in der Konvention über die Biologische Vielfalt

Bis 2010 soll der Biodiversitätsverlust auf globaler, regionaler und nationaler Ebene signifikant reduziert werden. Dazu sollen die drei Ziele der Konvention über biologische Vielfalt (CBD), der Schutz und die nachhaltige Nutzung von Biodiversität sowie der Zugang und gerechte Vorteilsausgleich (Access and Benefit-sharing), effektiver und kohärenter umgesetzt werden.


Projektteam:
Carmen Richerzhagen

Zeitrahmen:
2002 - 2010 / Abgeschlossen

Projektbeschreibung

Das 2010-Ziel wurde auch in die Millenium Development Goals (MDGs) aufgenommen. Gleichzeitig soll bis 2010 ein internationales Regime für den gerechten Vorteilsausgleich verhandelt werden, bei dem die Industriestaaten eine größere Verantwortung übernehmen, indem sie möglicherweise die Nutzung genetischer Ressourcen z.B. in der Pharmaindustrie stärker regulieren und kontrollieren.

Vor diesem Hintergrund stellen sich zwei Fragen:


  1. Was sind geeignete und effektive Instrumente zur Finanzierung und Implementierung von Biodiversitätsschutz, insbesondere ist das Access and Benefit-sharing Konzept eins davon?
  2. Was sind Elemente eines internationalen Regimes, das bis 2010 verhandelt werden soll, um den Entwicklungsländern einen gerechten Vorteilsausgleich zu sichern?

Publikationen