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Gemeinsame Verantwortung: Schuldenerlass für die ärmsten Länder

Berensmann, Kathrin
Externe Publikationen (2020)

in: Entwicklung und Zusammenarbeit (10/2020), Online

Information

In den hochverschuldeten ärmsten Ländern der Welt ist ein Schuldenerlass zur Bewältigung der Coronakrise notwendig. Die bisher gewährten Finanzmittel und die beschlossene Aussetzung von Schuldendienstzahlungen reichen nicht.
Schon vor der Krise waren laut Schätzungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbank etwa die Hälfte der Niedrigeinkommensländer hoch verschuldet. Infolge der Corona-Pandemie werden sich noch mehr arme Länder hoch verschulden. Alleine können sie die Situation nicht bewältigen, denn sie verfügen nur über geringe öffentliche Einnahmen.
In dieser prekären Lage ist ein Schuldenerlass für Entwicklungsländer die einzige Lösung. Der IWF hat sein Instrument für Schuldendiensterlasse – den Catastrophe Containment and Relief Trust – reformiert, sodass nun mehr Länder kurzfristig und gleichzeitig davon profitieren können. Notwendig ist aber ein umfangreicherer Schuldenerlass. Auch der deutsche Entwicklungsminister Gerd Müller befürwortet in seinem „Corona-Sofortprogramm“ einen Schuldenerlass für die ärmsten Länder.
Damit sich einzelne Gläubiger nicht auf Kosten anderer Gläubiger bereichern, sollten alle öffentlichen und privaten Gläubiger sich gleichermaßen an Schuldenerlassen beteiligen, und sie sollten ihre Kreditverträge öffentlich zugänglich machen. Zudem sollten nur hochverschuldete Länder einen Schuldenerlass bekommen. Dafür könnten Schuldengrenzen vereinbart werden.
Ein Schuldenerlass allein bearbeitet allerdings nur die Symptome, nicht die Ursachen einer hohen Verschuldung. Er sollte daher an Bedingungen geknüpft werden wie die Verwendung der Mittel für armutsreduzierende Maßnahmen, den Aufbau von In¬frastruktur oder die Verbesserung des Schuldenmanagements.

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