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Wahlkampf 17 und die 2030-Ziele: war da etwas?
Kloke-Lesch, AdolfExternal Publications (2017)
in: Heike Möller (Hrsg.), Agenda 2030 in Brandenburg, Potsdam: Verbund Entwicklungspolitischer Nichtregierungsorganisationen Brandenburgs e.V. (VENROB); (Forum Entwicklungspolitik Brandenburg 7/2017), 6-10
ISBN: 978-3-945878-72-9
Volltext/Document
Geht man von den Erklärungen von Spitzenpolitikern bei internationalen und Nachhaltigkeitskonferenzen aus, hätte man erwarten dürfen, dass die 2030 Agenda mit ihren 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung zu einem zentralen Bezugspunkt des Bundestagswahlkampfes 2017 wird. Aber die Parteien erscheinen auffällig unberührt von der 2030 Agenda. Auch Verbände aus Zivilgesellschaft und Wirtschaft erwähnen in ihren Positionen zum Wahlkampf die 2030 Agenda nur in Ausnahmefällen. Insgesamt also dann doch wenig überraschend, dass die Politiker nicht aufgehorcht haben. Dennoch stehen in der neuen Legislaturperiode bis 2021 wichtige Weichenstellungen für nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz an, den sich die neue Bundesregierung stellen muss. Sie sollte sich zunächst über den Koalitionsvertrag und dann in der Regierungserklärung verpflichten, die 2030 Agenda und das Erreichen ihrer 17 Ziele in den Mittelpunkt aller ihrer inneren und äußeren Politiken zu stellen und die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie entsprechend anspruchsvoll weiterzuentwickeln. Im Deutschen Bundestag sollte der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung dauerhaft in der Geschäftsordnung verankert werden. Die Parteien müssen ihr Verhältnis zur 2030 Agenda umfassend überprüfen und herausarbeiten, mit welchen Mitteln und Wegen sie im Rahmen ihrer jeweiligen Konzepte die 2030-Ziele erreichen wollen. Zivilgesellschaftliche Organisationen und Wirtschaftsverbände dürfen sich mit der 2030 Agenda nicht nur unter ihren jeweiligen fachlichen Aspekten befassen, sondern müssen die Agenda auch als übergreifendes Narrativ ihrer gesamten Arbeit verstehen und durch ihre Spitzenvertreter/innen öffentlichkeitswirksam darstellen. Die Nachhaltigkeitswissenschaft darf Parteien und Verbände nicht länger als Gegenstand ihrer Forschung vernachlässigen, sondern muss deren Rolle in der Nachhaltigkeitspolitik zum Gegenstand politikwissenschaftlicher Analysen und Empfehlungen machen.
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