Discussion Paper
Universelle Verantwortung: die Bedeutung der 2030-Agenda für eine nachhaltige Entwicklung der deutschen Bundesländer
Fischer, Cecilia / Imme ScholzDiscussion Paper (12/2015)
Bonn: German Development Institute / Deutsches Institut für Entwicklungspolitik (DIE)
ISBN: 978-3-88985-677-7
Price: 6 €
Anhang zum Discussion Paper 12/2015
Die 2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung enthält 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung, die universell sind. Das bedeutet, dass alle Regierungen dafür verantwortlich sind, sie umzusetzen, auf ihrem eigenen Staatsgebiet und durch internationale Zusammenarbeit. Dies ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung und neuen internationalen Partnerschaften. Der integrative Ansatz der Agenda fordert nachhaltiges Handeln in den sozialen, ökologischen, ökonomischen und politischen Dimensionen und eine Verzahnung von Nachhaltigkeits- und Entwicklungspolitik. Das betrifft auch die sub-nationale Ebene und damit die deutschen Bundesländer. Sie nehmen eine wichtige Rolle bei der Festlegung und Umsetzung von Maßnahmen zur Umsetzung der 2030-Agenda und damit den Sustainable Development Goals (SDGs) ein: aufgrund ihrer Zuständigkeiten, lokalen Expertise und ihrer Nähe zu wichtigen Akteuren ist ihr Beitrag wichtig und notwendig, um den Bund zu unterstützen.
In der vorliegenden Studie werden die Nachhaltigkeitsstrategien und die entwicklungspolitischen Leitlinien der Bundesländer vor dem Hintergrund der Zuständigkeiten der Bundesländer analysiert und durch die Zuordnung ihrer Schwerpunkte zu korrespondierenden SDGs in die veränderten Rahmenbedingungen internationaler Zusammenarbeit und nachhaltiger Entwicklung eingebettet.
Die fünf wichtigsten Politikfelder („Big Five“), in denen Strategieänderungen der Industrieländer die größten positiven in- und ausländischen Auswirkungen hervorrufen können, sind Klimawandel (SDG 13), Energie (SDG 7), nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion (SDG 12), Meeres- und Küstenschutz (SDG 14) und die Reduzierung von Ungleichheiten innerhalb und zwischen Ländern (SDG 10). Über 85% der Bundesländer setzen in ihren Nachhaltigkeitsstrategien Schwerpunkte in den Themenfeldern der „Big Five“. Weiterhin nennen alle Bundesländer in ihren Strategien folgende acht SDGs als Schwerpunkt: Bildung (SDG 4), Energie (SDG 7), Wachstum (SDG 8), Infrastruktur und Innovation (SDG 9), Ungleichheiten reduzieren (SDG 10), Städte (SDG 11), nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion (SDG 12), globale Partnerschaften (SDG 17). Dagegen kommen Geschlechtergleichstellung (SDG 5) und Armut (SDG 1) selten vor.
Die Studie prüft auch, inwiefern die Nachhaltigkeitsstrategien die OECD-Kriterien für effektive Strategien erfüllen. Alle Bundesländer haben entweder eine Analyse der Ausgangssituation und/oder eine Analyse aktueller und zukünftiger Trends und Risiken in ihre Nachhaltigkeitsstrategie integriert. Verbessert werden kann die Erfüllung der Kriterien „klare budgetäre Prioritäten“ und „hochrangige institutionelle Verankerung“.
In den entwicklungspolitischen Leitlinien bilden nur zwei SDGs in den Leitlinien aller Bundesländer einen Schwerpunkt: Bildung (SDG 4) und globale Partnerschaften (SDG 17). Fast keine bis keine Bedeutung haben Städte (SDG 11), Wasser (SDG 6) und Meeresschutz (SDG 14). Was die „Big Five“ betrifft, so ist nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion (SDG 12) in den meisten Bundesländern ein Schwerpunktthema, Ungleichheiten reduzieren (SDG 10) und Energie (SDG 7) bewegen sich im Mittelfeld, während Klimawandel (SDG 13) nur in einem Drittel der Leitlinien als Schwerpunkt relevant ist.
Die Studie empfiehlt den Bundesländern, sich auf Strategieänderungen in den Politikfeldern der „Big Five“ zu konzentrieren, weil dort die größten Effekte erzielt werden können. Gleichzeitig sollten sie ihre entwicklungspolitische Inlandsarbeit auf die SDGs ausrichten und ihre Kooperation mit Entwicklungsländern dahingehend überprüfen. Innovative Impulse können erzielt werden, indem die Kooperation mit Schwellen- und Industrieländern bzw. europäischen Regionen ebenfalls in den Kontext der SDGs gestellt wird. Insgesamt müssen die Bundesländer eine Balance zwischen der selektiven Auswahl einzelner Ziele und dem Anspruch, allen Zielen gerecht zu werden, finden. Zudem ist nachhaltige Entwicklung immer „Chefsache“ und muss auf Länderebene in der Senats- oder Staatskanzlei verankert sein. Weiterhin erfordert die Umsetzung der 2030-Agenda eine verstärkte horizontale und vertikale Kohärenz zwischen allen Ebenen. Bund und Länder müssen ihre Koordination zu Themenfeldern, Zielen und Indikatoren der Nachhaltigkeitspolitik daher intensivieren.
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