Die aktuelle Kolumne

Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft und COVID-19

Was bedeutet der EU-Aufbauplan für den Europäischen Green Deal?

Sturm, Janina
Die aktuelle Kolumne (2020)

Bonn: German Development Institute / Deutsches Institut für Entwicklungspolitik (DIE), Die aktuelle Kolumne vom 17.06.2020

An diesem Freitag starten, mit dem Treffen der Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten, die Verhandlungen zu dem von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen EU-Aufbauplan „Next Generation EU“. Insgesamt sollen 750 Milliarden Euro mobilisiert werden, um damit die EU aus der durch die Covid-19 Pandemie verursachten Rezession zu führen. Gleichzeitig laufen die Verhandlungen zum nächsten EU-Haushalt (Mehrjähriger Finanzrahmen, MFR) für die Jahre 2021-2027, der nach dem Vorschlag der Kommission 1,1 Billion Euro umfassen soll.

In ihrer diesjährigen Frühjahrsprognose zur wirtschaftlichen Lage der EU geht die EU-Kommission für das zweite Quartal von einer um etwa 16 Prozent niedrigeren Wirtschaftsleistung im Vergleich zum Vorjahr aus. Sie erwartet einen Einbruch des Bruttoinlandprodukts im gesamten Jahr um etwa 7,5 Prozent – dieser fällt damit deutlich gravierender aus als in der Finanzkrise 2009. Mit dem EU-Aufbauplan sollen insgesamt 750 Milliarden Euro mobilisiert werden, davon 500 Milliarden Euro in Form von nicht rückzahlbaren Zuwendungen und die verbleibenden 250 Milliarden Euro als Kredite, die über den Haushalt der EU verteilt werden.

Diese Beträge machen deutlich, dass die damit zu finanzierenden Investitionen die Transformation zu nachhaltiger Entwicklung und Klimaschutz unterstützen müssen, wenn die mit der 2030 Agenda und dem Pariser Klimaabkommen beschlossenen Ziele erreicht werden sollen. Wie kann dies gelingen? Besteht im Zuge der derzeitigen Krise nicht die Gefahr einer Rückkehr zu überholten Geschäftsmodellen, die Nachhaltigkeits- und Klimazielen entgegenstehen?

Erst vor wenigen Monaten präsentierte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen den Europäischen Green Deal (EGD) als ambitioniertes Programm für ihre Amtszeit. Mit dem Green Deal als Wachstumsstrategie verfolgt die Europäische Kommission mittel- bis langfristige Ziele auch mit Blick auf die 2030 Agenda und die darin beinhalteten 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung. Ein zentrales Ziel ist das Erreichen von Klimaneutralität bis 2050, was die Transformation von Sektoren wie Energie, Industrie, Landwirtschaft und Verkehr erfordert. Es ist daher positiv, dass sich die Vorschläge zum EU-Aufbauplan und zum MFR auf den Europäischen Green Deal beziehen und damit Klimaschutz und weitere Nachhaltigkeitsziele in den Bereichen Biodiversität, Agrar- und Kreislaufwirtschaft als besondere Prioritäten in den Blick nehmen. Die genaue Umsetzung des Green Deal wird zurzeit zwischen den Mitgliedstaaten und mit dem Europäischen Parlament verhandelt. Weiterhin sollen die Mitgliedstaaten ihre eigenen nationalen Konjunkturprogramme im Einklang mit nationalen Klima- und Energieplänen entwickeln. All dies muss aber noch konkretisiert werden.

Neben der Verwendungsseite sind aber auch die Refinanzierung und die regulativen Rahmenbedingungen nachhaltigkeitsrelevant. Die Tilgung der für den Aufbauplan aufgenommenen Schulden soll über den EU-Haushalt von 2028 bis 2058 erfolgen. Dies bedeutet eine massive Neuverschuldung für eine ganze Generation, die soziale Auswirkungen mit sich bringt, und verdeutlicht, wie sich die heutigen Entscheidungen und Investitionen auf künftige Generationen auswirken.

Zur Finanzierung der aufgenommenen Mittel schlägt der Aufbauplan unter anderem die Ausweitung des Emissionshandelssystems, eine Digitalsteuer oder eine Plastiksteuer vor. Solche Instrumente können effektiv zur Erreichung der Klima- und Nachhaltigkeitszielen beitragen.

Ab Juli hat Deutschland die EU-Ratspräsidentschaft bis Ende des Jahres inne, die nun durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie und deren Bewältigung geprägt sein wird. Die Ratspräsidentschaft sollte also dazu genutzt werden, diese Prozesse um den EU-Aufbauplan und den MFR in einer Weise mitzugestalten, die entscheidende Impulse für eine Orientierung an Klima- und Nachhaltigkeitszielen setzt. Bereits im Juli wird ein weiterer Gipfel der EU-Staats- und Regierungschefs stattfinden, bei dem eine Einigung über den EU-Aufbauplan erreicht werden soll.

Auch die Einigung in der EU auf ein neues Zwischenziel beim Klimaschutz zur Verringerung klimaschädlicher Emissionen bis 2030 um 50 bis 55 Prozent gegenüber 1990 steht noch aus. Diese nachgebesserten nationalen Klimapläne (Nationally Determined Contributions, NDCs) sollen in der zweiten Jahreshälfte beschlossen werden. Dies sollte bei den Verhandlungen um den EU-Wiederaufbauplan berücksichtigt werden, damit Investitionen in Bereiche fließen, die das Erreichen dieser Ziele ermöglichen. Dazu könnte die Festlegung eines CO2-Mindestpreises im europäischen Emissionshandelssystems gehören oder die Ausweitung der CO2-Bepreisung auf alle Wirtschaftssektoren.

Soziale Aspekte, Gesundheit und Bildung sowie die internationale Dimension kommen im Europäischen Green Deal bislang noch zu kurz. Der Aufbauplan spricht demgegenüber durchaus soziale Themen und die internationale Dimension an. Wenn beide Konzepte sich an den verschiedenen Nachhaltigkeitszielen orientieren, kann der EU-Aufbauplan in Verbindung mit dem Green Deal eine Chance sein, langfristige Ziele der Transformation hin zu nachhaltiger Entwicklung zu erreichen.


Dieser Text ist Teil einer Sonderreihe unseres Formats Die aktuelle Kolumne, die die Folgen der Corona-Krise entwicklungspolitisch und sozioökonomisch einordnet. Sie finden die weiteren Texte hier auf unserer Überblicksseite.

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