Die aktuelle Kolumne
Pflicht, nicht Wohltätigkeit – ein rechtebasierter Ansatz für den Kampf gegen die Wüstenbildung
Matias, Denise Margaret S. / Antonio G.M. La ViñaDie aktuelle Kolumne (2017)
Bonn: German Development Institute / Deutsches Institut für Entwicklungspolitik (DIE) (Die aktuelle Kolumne vom 04.09.2017)
Bonn, 04.09.2017. Die 13. Vertragsstaatenkonferenz zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung (UNCCD) findet in dieser Woche in Ordos (China) zum Thema „Bekämpfung der Wüstenbildung für das menschliche Wohlergehen“ statt. Damit greift das diesjährige Thema die Wüstenbildung jedoch nur als Bedrohung menschlicher Lebensqualität auf. Es reflektiert nicht, dass Wüstenbildung das Ergebnis von Klimaschwankungen und nicht-nachhaltigen menschlichen Aktivitäten auf produktivem Land ist. Die Ursachen von Wüstenbildung sind komplex. Sie reichen von leichter erkennbaren „unmittelbaren Ursachen“ geophysikalischer Natur bis zu weniger eindeutigen „zugrundeliegenden Ursachen“ wie Armut. Das UNCDD spricht sich für „Landdegradations-Neutralität“ (LDN) als Mittel zum Kampf gegen Wüstenbildung aus. Maßnahmen zur Erreichung des LDN-Ziels – keinen Netto-Verlust von gesundem und fruchtbarem Boden zu erleiden –, stehen jedoch im Verdacht, lediglich die unmittelbaren und nicht die grundlegenden Ursachen von Wüstenbildung anzugehen. Wenn Wüstenbildung umgekehrt und verhindert werden soll, müssen auch die zugrundeliegenden Ursachen berücksichtigt werden. Das UNCCD kann das nicht alleine schaffen.
Die Macht von drei Konventionen
Das UNCCD und die beiden anderen Rio-Konventionen – das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über den Klimawandel (UNFCCC) und das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) – wurden alle 1992 während der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung (dem sogenanten „Erdgipfel“) in Rio de Janeiro (Brasilien) verhandelt und verabschiedet. Das zugrundeliegende Konzept der nachhaltigen Entwicklung hat von Beginn an die Notwendigkeit der Maximierung von Synergien zwischen den Konventionen betont. Die Umweltschwerpunkte der drei Konventionen sind miteinander verknüpft; so sind Wüstenbildung und Verlust an Biodiversität zwei langsam fortschreitende Wirkungen des Klimawandels. Dennoch wurde erst 2001 eine Kontaktgruppe (Joint Liaison Group, JLG) eingerichtet. Bis heute sondiert diese „mögliche konkrete Stränge der Zusammenarbeit“. Sie hat das Potenzial, eine Schlüsselrolle bei der Ermittlung und Erforschung von Lösungen für die zugrundeliegenden – und nicht nur die unmittelbaren – Ursachen der Wüstenbildung zu spielen. Doch als informelles Forum, das nur einmal im Jahr zusammenkommt, ist das Mandat der Kontaktgruppe darauf beschränkt, die „Koordination zu verbessern“ und „Möglichkeiten der weiteren Zusammenarbeit“ unter den Rio-Konventionen zu untersuchen.
Die grundlegenden Ursachen angehen, um das menschliche Wohlergehen zu verbessern
Die der Wüstenbildung zugrundeliegenden Ursachen müssen neben den unmittelbaren Ursachen angegangen werden; andernfalls bleiben Ursache und Wirkung in einem Teufelskreis gefangen. Armut ist eine der Wüstenbildung zugrundeliegende Ursache, aber Wüstenbildung führt auch zu Armut. Wenn die Ressourcen eines Haushalts nur für seine Grundbedürfnisse ausreichen, kann die Einführung alternativer Praktiken wie LDN oder nachhaltige Landbewirtschaftung einige Zeit dauern. Ein angemessener Ansatz muss daher den durch Wüstenbildung verschärften Entwicklungsproblemen Rechnung tragen. Als Produkte des Erdgipfels operieren das UNCCD und die beiden anderen Rio-Konventionen meist aus einer ökologischen Perspektive, die sich auf Ökosysteme und nicht auf Menschen konzentriert. So zielt LDN vor allem darauf ab, landgestütztes Naturkapital und Ökosystemdienstleistungen zu bewahren; menschliches Wohlergehen und Ernährungssicherheit sind dabei Nebenprodukte. Um Wohlergehen zu verbessern, müssen die Folgen sowohl für soziale und als auch für ökologische Systeme in Betracht gezogen werden.
Ein rechtebasierter Ansatz, um die grundlegenden Ursachen anzugehen
Das UNCCD ist in einer strategischen Partnerschaft mit dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP), das das „Integrierte Programm für Trockengebiete“ (Integrated Drylands Development Programme, IDDP) ins Leben gerufen hat. Das Programm ist ein menschenorientierter Ansatz, der das SDG-Ziel 15.3 zur Bekämpfung der Wüstenbildung bis 2030 verfolgt. Er hat das Potenzial, die grundlegenden Ursachen der Wüstenbildung anzugehen, ist jedoch darauf angewiesen, dass Regierungen die Probleme mit Trockengebieten in ihre Politik einbeziehen.
Ein rechtebasierter Ansatz betont die universelle Verantwortung bei der Bewältigung der Ursachen von Wüstenbildung. Die Vereinten Nationen haben schon früh die Verbindungen zwischen Armut und Menschenrechten hervorgehoben und erklärt, dass Armutsbekämpfung „eine Pflicht und nicht Wohltätigkeit“ ist. Wenn der Kampf gegen die Wüstenbildung wirklich zum menschlichen Wohlergehen beitragen soll, müssen das UNCCD ebenso wie die JLG und das IDDP einen rechtebasierten Ansatz verfolgen. Nur so können sie die unmittelbaren sowie die zugrundeliegenden Ursachen der Wüstenbildung angehen. Da die grundlegenden Ursachen der Wüstenbildung eng mit weiteren Umweltproblemen wie Entwaldung und Biodiversitätsverlust verbunden sind, strahlt die Wirkung eines rechtebasierten Ansatzes bei der Bewältigung der Wüstenbildung weit über dessen direkte Ziele hinaus.