Die aktuelle Kolumne
Niemanden zurücklassen – Chancen und Grenzen des Inklusionsversprechens der Agenda 2030
Crncic, ZeljkoDie aktuelle Kolumne (2016)
Bonn: German Development Institute / Deutsches Institut für Entwicklungspolitik (DIE) (Die aktuelle Kolumne vom 18.04.2016)
Bonn, 18.10.2016. Am 25. September 2015 wurden in New York feierlich die <link internal-link internen link im aktuellen>Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen verabschiedet. Neben anderen Neuerungen im Vergleich zu ihren Vorgängern, den Millennium Development Goals, enthalten die SDGs den Anspruch, inklusiv zu sein. Das bedeutet: In acht von 17 Zielen ist festgeschrieben, dass neben anderen Gruppen Menschen mit Behinderungen ausdrücklich Teil der angestrebten weltweiten Entwicklungsziele sind. Soweit so gut. Es stellt sich allerdings das Problem der konkreten Umsetzung; Beispielsweise beim Ziel 4 „Hochwertige Bildung“ – insbesondere in Staaten mit hoher wirtschaftlicher und sozialer Ungleichheit oder instabilen politischen Verhältnissen.
Bildung für alle
Das Sustainable Development Goal 4 fordert Bildung für alle Jungen und Mädchen bis zum Jahr 2030. Es hat mehrere Unterziele und drei Mittel der Umsetzung. Die Lernergebnisse und die kognitiven Fähigkeiten sind dabei wichtiger als der bloße Schulbesuch. So soll bis 2030 eine kostenfreie, qualitativ hochwertige, gleichberechtigte und inklusive Grund- und Hauptschulbildung ermöglicht werden. Des Weiteren soll der Zugang zu frühpädagogischen Angeboten, Vorschulbildung, aber auch zu Ausbildungsplätzen und universitärer Bildung gesichert werden. In einem zusätzlichen Unterziel soll die Anzahl der Jugendlichen erhöht werden, die angemessene Berufe und Ausbildungsgänge ergreifen oder Unternehmen selbst gründen können. Bis 2030 sollen alle Barrieren für vulnerable Gruppen wie Indigene oder Menschen mit Behinderungen im Bildungssektor beseitigt werden. Ebenfalls wird die Alphabetisierung aller Jugendlichen bis 2030 gefordert, darüber hinaus eine substantielle Anzahl von Frauen und Männern, bei denen dasselbe Ziel erreicht werden soll.
Drei Mittel der Implementierung sollen das Ziel konkret umsetzbar machen. Zunächst sollen Bildungseinrichtungen errichtet oder umgebaut werden, die kinder-, gender- und behindertengerecht sind. Die substanzielle Erweiterung der Stipendienprogramme für Lernende aus Ländern des Südens bis 2020 sowie die verbesserte Lehrerausbildung in Entwicklungsländern sind weitere Arten der Umsetzung des Anliegens.
Inklusive Bildung in einem schwierigen Umfeld
Aber wie sieht die Umsetzung dieser ambitionierten und weitreichenden Ziele, die auch die Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung beinhalten, beispielsweise in einem Land wie Mexiko aus? Das zentralamerikanische Land erlebt seit Jahren eine Welle der Gewalt. Zwischen 2006 und 2016 sind über 100.000 Menschen im Kampf staatlicher Sicherheitskräfte mit den Drogenkartellen getötet worden oder verschwunden. Darüber hinaus gehört das Land zu denjenigen Gesellschaften der westlichen Hemisphäre, in denen der <link record:tx_ttnews:tt_news:6563 internal-link>ökonomische Reichtum sehr ungleich verteilt ist. Weitere Probleme sind die Verbreitung einer endemischen Korruption und der Klientelismus. Es liegt auf der Hand, dass es in solch einem Umfeld zumindest sehr herausfordernd ist, inklusive Bildung ernsthaft zu betreiben, zumal es über die zu inkludierende Gruppe seit Jahren keine Statistiken gibt. Vor Jahren geisterte die Zahl von 20.000 Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen bei einer Gesamtzahl von 26 Mio. Schulpflichtigen durch die örtliche Bildungslandschaft. Genauere Erhebungen, etwa nach Art der Behinderung, sind jedoch nicht vorhanden. Mexikanische Pädagoginnen und Pädagogen, öffentliche und private Bildungseinrichtungen sowie Organisationen der Zivilgesellschaft haben trotz der vielen Hindernisse bei der Ausbildung von Mädchen und Jungen mit Behinderungen in den letzten Jahren beachtliches geleistet. Allerdings gibt es noch weiteren Handlungsbedarf: Es muss ein Bewusstseinswandel der Behörden erfolgen, wonach Inklusion ein Menschenrecht ist, und keine Gunst, die nach Gutdünken gewährt wird.
Ebenfalls ist eine Verlässlichkeit in der Aufstellung von inklusiven Bildungsplänen, die nicht abhängig von der Wahlkonjunktur nach der nächsten Präsidentenwahl in Vergessenheit gerät, von Nöten. Schließlich ist die soziale und gesundheitliche Versorgung von allen Menschen – auch jenen mit Behinderungen – dringen notwendig. In vielen Fällen sehen sich nämlich diese Menschen gleich mit einem ganzen Bündel von Problemen wie Armut, fehlender Gesundheitsversorgung und Rechtlosigkeit konfrontiert. Diese Probleme gesellen sich in diesem Fall zur ohnehin schwierigeren Ausgangslage als Mensch mit Behinderung hinzu.
Es bleibt die Gefahr, dass das Ziel inklusiver Bildung unter den jetzigen Bedingungen ein Papiertiger im Gestrüpp aus Armut, Ungleichheit, Gewalt und Korruption bleibt. Nur wenn Mexiko seine massiven strukturellen Probleme parallel zur Inklusion im Bildungsbereich angeht, ist Bildung für alle ein realistisches und erreichbares Ziel. Dann wäre Mexiko auch ein Beispiel für andere Länder der Region, die sich bei der Umsetzung der Forderung nach inklusiver Bildung mit sehr ähnlichen Problemen konfrontiert sehen.