Die aktuelle Kolumne
Liquiditätsengpässe
Droht durch Corona eine Verschuldungskrise in den Entwicklungsländern?
Berensmann, KathrinDie aktuelle Kolumne (2020)
German Development Institute / Deutsches Institut für Entwicklungspolitik (DIE), Die aktuelle Kolumne vom 20.04.2020
Fast die Hälfte der Niedrigeinkommensländer ist hoch verschuldet. Dies war laut Schätzungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbank bereits vor der Corona-Krise der Fall. Die Verschuldungslage wird sich nun infolge der Pandemie weiter verschlechtern. Die Krise wirkt wie ein Beschleuniger: Nach dem Ende des Rohstoffbooms hat sich die fiskalische Lage in vielen Entwicklungsländern verschlechtert. Laut dem IWF ist die öffentliche Verschuldung Sub-Sahara-Afrikas von durchschnittlich 33,1 Prozent zwischen 2010 und 2016 auf 50,1 Prozent des Bruttoinlandsproduktes in 2019 angestiegen.
Der Handlungsspielraum dieser Länder ist also schon jetzt erheblich beeinträchtigt. Nun werden die Steuereinnahmen infolge der Corona-Krise sinken und die Ausgaben zu ihrer Abfederung steigen. Den Entwicklungsländern droht neben einer Gesundheits- und Wirtschaftskrise auch eine Verschuldungskrise. Wie kann die internationale Gemeinschaft dazu beitragen, eine solche Verschuldungskrise in den ärmsten Ländern der Welt zu verhindern?
Eine Verschuldungskrise in den Entwicklungsländern kann nur mit einer Kombination aus mehreren Instrumenten verhindert werden. Dazu gehören vor allem sofortige Liquiditätserleichterungen der Gläubiger durch ein zeitlich begrenztes Schuldenmoratorium und durch den Erlass von Schuldendienstzahlungen für die ärmsten hochverschuldeten Länder. Langfristig müssen das Debt Management verbessert und weltweit einheitliche Prinzipien zur verantwortungsvollen Kreditvergabe und Kreditaufnahme eingeführt werden. Die Einigung auf diese steht in der internationalen Gemeinschaft bereits seit längerem aus. Die Weltbank schätzt, dass Sub-Sahara Afrika alleine 100 Milliarden US-Dollar zur sofortigen Stimulierung der Wirtschaft benötigt.
Auf der Frühjahrstagung des IWF und der Weltbank haben sich alle bilateralen öffentlichen Gläubiger bereit erklärt, den ärmsten Ländern ein Moratoriumfür ihre Schuldendienstzahlungen von Mai bis Dezember 2020 zu gewähren. Laut Schätzungen der Weltbank könnte eine Aussetzung der Zinszahlungen von allen öffentlichen und privaten Gläubigern alleine im Jahr 2020 Liquidität in Höhe von 44 Milliarden US-Dollar für Sub-Sahara Afrika bereitstellen. Während eines Moratoriums setzt der Schuldner seine Zahlungen für eine bestimmte Zeit aus, wie zum Beispiel die Zinszahlungen. Der große Vorteil eines kurzfristig errichteten Moratoriums ist, dass die Entwicklungsländer in dieser schwierigen Zeit notwendige Ausgaben zur Abfederung der Folgen der Corona-Krise nutzen können und nicht für Schuldendienstzahlungen aufwenden müssen.
Der wesentliche Nachteil ist: Die Ursachen der Verschuldungsprobleme werden nicht erfasst. Es besteht die Gefahr, dass die Verschuldungskrise nur aufgeschoben wird. Zudem könnte ein Moratorium Kapitalflucht weiter erhöhen und das Kredit-Rating der Länder verschlechtern. Aus diesen Gründen sollte dieses Instrument nur angewandt werden, wenn die Länder einen akuten Liquiditätsengpass haben. Ein Moratorium sollte daher nicht pauschal für alle Niedrigeinkommensländer gelten, sondern nur für hochverschuldete Länder. Dafür könnten Schuldengrenzen benannt werden.
Ein weiteres Instrument zur sofortigen Liquiditätshilfe ist der Catastrophe Containment and Relief Trust (CCRT) des IWF. Dieser Fond ermöglicht es dem IWF, Schuldendienstzahlungen armer Länder zu erlassen, wenn diese schweren Naturkatastrophen oder einer Krise der öffentlichen Gesundheit gegenüberstehen. Ende März hat der IWF die Kriterien erweitert, damit dieser Fonds auch für viele Länder mit Pandemien, wie der Corona-Krise angewandt werden kann.
Für die Finanzierung des Fonds muss der IWF allerdings noch mehr Finanzmittel der IWF-Mitgliedstaaten einwerben. Daher sollten die wirtschaftlich starken Länder finanzielle Unterstützung für die Wiederauffüllung dieses Fonds bereitstellen. Damit mehr Länder von den zunächst knappen Mitteln begünstigt werden können, kann der IWF nun auch den Erlass in Tranchen auszahlen. Der IWF wird infolge der Corona-Krise kurzfristig 25 arme Länder mit diesem Instrument unterstützen.
Festzuhalten jedoch ist: Ein Moratorium und auch der CCRT stellen nur kurzfristige Maßnahmen dar. Die Probleme der Verschuldung werden damit nicht ursächlich behoben. Daher sind weitere Schritte notwendig. Diese umfassen Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Schuldenstrukturen in Entwicklungsländern unter Berücksichtigung angemessener Kreditlaufzeiten, Zinssätze und Verhältnisse von Inlands- und Fremdwährungen. Die bestehenden Aktivitäten multilateraler Organisationen wie die Debt Management Facility der Weltbank und des IWF sollten von mehr Ländern unterstützt werden. Nur vier G20 Länder – Deutschland, Japan, Russland und das Vereinigte Königreich – beteiligen sich derzeit an der Finanzierung dieses Instruments. Darüber hinaus sollte sich die internationale Gemeinschaft auf einheitliche Prinzipien zur verantwortlichen Kreditvergabe und -aufnahme einigen.
Die internationale Gemeinschaft trägt in dieser Pandemie eine gemeinsame Verantwortung für die ärmsten Länder der Welt. Daher sind sowohl temporäre sofortige Liquiditätshilfen wie auch langfristige an den Ursachen der Verschuldung ansetzende Maßnahmen wichtig, damit in diesen Ländern neben einer humanitären Katastrophe auch eine finanzielle verhindert werden kann.
Dieser Text ist Teil einer Sonderreihe unseres Formats Die aktuelle Kolumne, die die Folgen der Corona-Krise entwicklungspolitisch und sozioökonomisch einordnet. Sie finden die weiteren Texte hier auf unserer Überblicksseite.
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