Die aktuelle Kolumne

Die Post-2015-Agenda – Habt die Weltwirtschaft im Blick!

Berensmann, Kathrin / Clara Brandi / Matthias Schöneberger
Die aktuelle Kolumne (2014)

Bonn: German Development Institute / Deutsches Institut für Entwicklungspolitik (DIE) (Die aktuelle Kolumne, 22.09.2014)

Bonn, 22.09.2014. Die Verhandlungen über die Nachfolgeziele der 2015 auslaufenden Millenniumsentwicklungsziele (Millennium Development Goals - MDGs) kommen in die heiße Phase. Am 24. September 2014 werden der UN-Generalversammlung die Vorschläge der Open Working Group (OWG) für Sustainable Development Goals (SDGs) vorgelegt. Global Economic Governance sollte dabei eine zentrale Rolle spielen. Denn die Regelwerke und Mechanismen zur Steuerung von weltwirtschaftlichen Prozessen sind essentiell für nachhaltige Entwicklung und die Verhinderung von internationalen Krisen. Handel und die internationale Finanzarchitektur müssen deshalb zukunftsweisende Eckpunkte der <link internal-link internen link im aktuellen>Post-2015-Agenda darstellen. Das ist bisher nicht ausreichend bedacht worden.

Die SDGs können und sollen keine neuen globalen Handelsregeln festlegen. Das bleibt die Aufgabe der Welthandelsorganisation (World Trade Organization – WTO). Dennoch sollte Handel ein prominenter Bestandteil der SDGs sein, denn sie bieten die Möglichkeit, die Regulierung des internationalen Handels ausdrücklich an den Zielen globaler nachhaltiger Entwicklung auszurichten und somit mehr ins Rampenlicht der Entscheidungsträger zu rücken. Noch ist offen, ob die SDGs einen adäquaten Rahmen bieten werden, um den akuten Herausforderungen mit Blick auf Handel zu begegnen. Das gilt insbesondere für weniger entwickelte Länder, die in Primärproduktion ohne nennenswerte Weiterverarbeitung feststecken und Schwierigkeiten haben, sich in globale Wertschöpfungsketten zu integrieren, die in den letzten Jahren immer wichtiger geworden sind.

Um diesen Herausforderungen zu begegnen, sollten die SDGs über reine Ziele für Marktzugang hinausgehen. Tatsächlich findet sich in den Vorschlägen der OWG nicht nur das Ziel, die Exporte der ärmsten Länder zu verdoppeln und ihnen zoll- und quotenfreien Marktzugang zu bieten. Es wird beispielsweise auch darauf hingewiesen, dass für die Importe aus ärmeren Ländern transparente und einfache Herkunftsregeln gelten sollten.

Doch es bleiben Lücken. Die SDGs bieten die Chance, die Bedeutung von ökologisch nachhaltigen Handelsregeln zu stärken, beispielsweise durch den Abbau von verzerrenden Subventionen. Außerdem sollten die SDGs die laufenden Verhandlungen für sogenannte <link internal-link internen link im aktuellen>mega regionals in den Blick nehmen, insbesondere die transatlantische und die transpazifische Handels- und Investitionspartnerschaften TTIP und TPP. Ein klares Ziel für die SDGs sollte deshalb sein, dass solche Abkommen mit der Post-2015-Agenda im Einklang stehen.

Auch Finanzfragen sollten in den SDGs eine wichtige Rolle einnehmen. Positiv ist, dass der OWG-Vorschlag nicht nur Ziele für Entwicklungsfinanzierung umfasst. Er beinhaltet auch systemische Ziele, die die Funktionsweise des Weltfinanzsystems betreffen, wie zum Beispiel die Stabilität der internationalen Finanzmärkte. Die Finanzkrise hat hier einen eindeutigen Reformbedarf aufgezeigt. 

Aber auch im Bereich der internationalen Finanzarchitektur weist der Vorschlag der OWG noch Lücken auf. Ein UN-Expertenausschuss hat kürzlich einen <link http: sustainabledevelopment.un.org content documents report icesdf.pdf>Bericht zur Finanzierung nachhaltiger Entwicklung erstellt. Dieser empfiehlt z. B. die Stärkung der regionalen Kooperation. Diese ist wichtig, weil sie hilft, Finanzressourcen für regionale öffentliche Güter zu mobilisieren. Außerdem weist die OWG darauf hin, dass illegale Finanzflüsse reduziert werden sollten, aber es wird nicht erwähnt, wer welche Aufgaben übernehmen soll. Entscheidend ist, dass in den jetzt folgenden intergouvernmentalen Verhandlungen über die SDGs laufende Prozesse miteinander verzahnt werden und eine kohärente Vision für nachhaltige und entwicklungsfreundliche weltwirtschaftliche Regeln entwickelt wird.

Das Gleiche gilt auch für Prozesse außerhalb der UN. Denn die UN spielen als repräsentatives Forum für die Gestaltung der Global Economic Governance eine bedeutende Rolle, um verschiedene globale Institutionen zusammenzubringen. Für die Regulierung der Finanzmärkte sind es im wesentlichen Nicht-UN-Institutionen, wie z. B. der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht und das Financial Stability Board, die eine wichtige Rolle für die Setzung von Regeln spielen, welche letztlich globale Gültigkeit haben. Wenn die Ziele und Indikatoren für die Post-2015-Agenda entwickelt werden, sollte deshalb ein Gesamtkonzept weltwirtschaftlicher Regelwerke für nachhaltige Entwicklung angestrebt werden, das auch diese Institutionen mit einbezieht.

Die SDGs und die Post-2015-Agenda bieten die Chance, die Grundsätze nachhaltiger Entwicklung in der Global Economic Governance zu verankern und dabei die Zusammenhänge verschiedener Politikfelder zu berücksichtigen. Beispielsweise verweisen die aktuellen Vorschläge der OWG auf Überschneidungen von Handel und Finanzierung, die bisher im Rahmen der WTO noch nicht adressiert wurden. Umgekehrt ist ein geeignetes Global Economic Governance-System eine notwendige Bedingung für nachhaltige Entwicklung.

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