Die aktuelle Kolumne
Brexit und die EU-Außenpolitik: Das Europäische Erbe Großbritanniens
Henökl, ThomasDie aktuelle Kolumne (2017)
Bonn: German Development Institute / Deutsches Institut für Entwicklungspolitik (DIE) (Die aktuelle Kolumne vom 16.03.2017)
Trotz der Erleichterung über das Resultat der Parlamentswahlen in den Niederlanden, währt das Aufatmen in Europa nur kurz: Stracks steht der Europäischen Union mit der Auslösung von Artikel 50 des EU Vertrages der nächste Härtetest bevor. Nachdem am 14. März das britische Unterhaus mit 331 zu 286 Stimmen und gegen den Widerstand des House of Lords den Weg dafür geebnet hat, wird Premier Theresa May in der letzten Märzwoche – ausgerechnet zum 60-Jahr-Jubiläum der Römischen Verträge – die Scheidungspapiere einreichen. Wie in Mays Lancaster House-Rede vom 17. Januar 2017 verlautbart, strebt die britische Regierung einen „klaren Bruch“ mit der EU an und nimmt damit das Ausscheiden aus dem gemeinsamen Markt und der Zollunion in Kauf.
Nach Erteilung des offiziellen Verhandlungsmandates an die Kommission durch den Europäischen Rat und das Parlament im Juni wird sich die EU dem Ausscheiden eines zentralen Mitgliedsstaates widmen müssen – eine Gleichung mit vielen Unbekannten. Gemäß der Vertragsklausel sollte der Austritt zwei Jahre nach dem Auslösen von Artikel 50 des EU Vertrages rechtlich vollzogen sein, um dem Szenario einer ungeordneten Trennung ohne Vertrag zu entgehen. Dass in diesem Zeitraum alle Details umfassend und für beide Seiten befriedigend ausgehandelt werden können, gilt als zweifelhaft. Ein verschleppter Brexit ist daher nicht unwahrscheinlich. Sicher ist, dass die Abwicklung der britischen Verlassenschaft jenseits aller Emotionen ein sehr arbeitsintensiver Prozess sein wird, der wohl noch über Jahre hinweg die Agenden der EU mitbestimmen und bedeutende administrative Ressourcen auf beiden Seiten binden wird.
Inwieweit es zu einer Fortsetzung des gemeinsamen Handelns in der EU-Außenpolitik und insbesondere auf dem Gebiet der internationalen Kooperation und Entwicklungspolitik zwischen EU und Großbritannien kommt, wird sich im Laufe der nächsten Monate und Jahre zeigen. Zu rechnen ist mit einer weitgehend unstrukturierten und vorwiegend interessensgeleiteten Zusammenarbeit von Fall zu Fall. Unmittelbar stellt sich für die EU und ihre Partner die Frage nach der Rechtssicherheit internationaler Abkommen, wie Handelsverträge, Mitgliedschaften in internationalen Organisationen sowie der Beteiligung Großbritanniens an EU-Programmen – deren Gestaltung, Finanzierung und Abwicklung. Direkt betroffen sind der mehrjährige Finanzrahmen mit den erwarteten Einbrüchen im Entwicklungszusammenarbeits-Haushalt von 14%, genauso wie die Beiträge zu den EU Trust Funds und zur externen Tranche der Europäischen Investitionsbank. Spürbar wird auch der Verlust von Expertise und Verhandlungsgewicht, etwa in der Frage der Zukunft der Afrika Karibik und Pazifik Partnerschaft (AKP). 42 der 79 AKP-Staaten sind Teil des Commonwealth, und Großbritannien scharrt bereits in den Startlöchern, um zügig eigene Freihandelsabkommen mit diesen wie auch mit einer Reihe anderer Entwicklungsländer abzuschließen. Bezeichnenderweise sprechen Whitehall-Beamte in diesem Zusammenhang vom <link http: www.thetimes.co.uk article ministers-aim-to-build-empire-2-0-with-african-commonwealth-after-brexit-v9bs6f6z9 external-link-new-window externen link in neuem>Plan zur Errichtung eines „Empire 2.0“.
Zwar will Großbritannien in Sicherheits- und Verteidigungsbelangen weiterhin eng mit der EU zusammenarbeiten, in allen anderen Bereichen aber seiner eigenen Wege gehen. Dass Außenpolitik speziell im EU-Kontext eng mit Entwicklungszusammenarbeit, multilateraler Kooperation und Handelspolitik verbunden ist, ist bekannt. Ob und wie stark nachhaltige Entwicklung mit Sicherheits- und neuerdings verstärkt mit Migrationspolitik verknüpft werden sollten, wird teils sehr kontrovers diskutiert. Augenscheinlich verstärkt das politische framing der Umwälzungen in und um Europa diese Themenkopplung. Auswirkungen sind in den Verschärfungen bei Asyl- und Migrationspolitik, in der Militarisierung des Grenzschutzes, genauso wie in der Drosselung der Demokratieförderung oder in der Instrumentalisierung von Partnerländern als Außenposten einer neuen europäischen Realpolitik zu beobachten. Im Fall des Türkei-Flüchtlingsabkommens zeigt sich dieser Tage überdeutlich, wie unglaubwürdig, angreifbar und letztlich abhängig diese Strategie Europa gemacht hat.
Mag man insgesamt auch geteilter Meinung sein über den Gang der Globalisierung und über die Lastenteilung für den Erhalt von Friede, Sicherheit und Wohlstand, so wird sich kaum vermeiden lassen, dass sich die EU und Großbritannien über diese Fragen auch nach der Trennung jedenfalls verständigen müssen. Pragmatisch gedacht erscheint es daher angeraten, dass bei all dem Gezerre über offene Rechnungen und die Festlegung von Quoten das Kapitel Europäische Entwicklungszusammenarbeit nicht als die reine Abwicklung einer Hinterlassenschaft behandelt, sondern aktiv nach einer konstruktiven Rolle Großbritanniens darin gesucht wird.
Der Abschied kommt freilich zur Unzeit, inmitten einer globalen Gemengelage, die für die Union vertrackter kaum sein könnte: Die Einheit Europas ist gleichermaßen von außen wie von innen bedroht, und die Legitimität der EU erscheint in den Grundfesten erschüttert. Im Dafürhalten vieler Europäer hat die EU ihre zentralen Versprechen nicht eingelöst. Daher ist jetzt umso entscheidender, was die EU-Staaten aus den von Kommissionspräsident Juncker jüngst in einem Weißbuch dargelegten Optionen für die Zukunft Europas machen werden. Auch wenn sich aus gegenwärtiger Sicht ein Europa der verschiedenen Geschwindigkeiten als die wahrscheinlichste Variante herauskristallisieren dürfte, so müssen doch gerade im Interesse jener Mitgliedsstaaten, wo die Skepsis am größten ist, soziale Gerechtigkeit und eine faire Verteilung von Chancen Kernpunkte einer gemeinsamen Vision für Europa sein.