Analysen und Stellungnahmen

Vom Krisenmanagement zu nachhaltiger Entwicklung: Die europäische Entwicklungspolitik im nächsten EU-Budget

Koch, Svea / Niels Keijzer / Christine Hackenesch / Julian Bergmann
Analysen und Stellungnahmen (6/2018)

Bonn: German Development Institute / Deutsches Institut für Entwicklungspolitik (DIE)

DOI: https://doi.org/10.23661/as6.2018

Engl. Ausg. u.d.T.:
From damage control to sustainable development: European development policy under the next EU budget
(Briefing Paper 7/2018)

Die EU gehört zu den führenden weltweiten Akteuren in den Bereichen internationale Entwicklung, Handel, Frieden und Sicherheit. Deshalb ist ein wesentlicher Teil des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) für das auswärtige Handeln der EU reserviert. Der entsprechende Teil des Budgets heißt Globales Europa bzw. Rubrik IV. Im Rahmen des derzeitigen Budgets für den Zeitraum 2014 bis 2020 stehen einschließlich des Europäischen Entwicklungsfonds (EDF) über 90 Mrd. EUR für Maßnahmen außerhalb der EU zur Verfügung. Ein Großteil davon ist für die Entwicklungszusammenarbeit reserviert. In den letzten Jahren musste die EU auf neue Herausforderungen in ihrem Außenhandeln reagieren, die hauptsächlich durch spezifische Initiativen und neue Finanzierungsinstrumente angegangen wurden. Zu Beginn der Verhandlungen über den nächsten MFR erscheint die Rubrik IV im Vergleich zu anderen Rubriken daher komplex und fragmentiert.

Neben der Vielzahl an unterschiedlichen Instrumenten hat die EU auch damit zu kämpfen, dass ihr eine klare strategische Richtung fehlt. Die jüngsten EU-Strategien vermitteln den Eindruck, fast alles habe Priorität. Dies übersteigt sowohl die finanziellen als auch die Handlungskapazitäten der EU. Aufgrund dieser fehlenden Ausrichtung konnten die Regierungen der Mitgliedsländer ihre eigenen strategischen Interessen (größtenteils migrations- und sicherheitsbezogen) verfolgen. Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltssituation der EU muss für Rubrik IV eine klare Richtung vorgegeben werden, die hilft, Engpässe und Zielkonflikte zu beseitigen. Diese beziehen sich auf (i) den Gesamtumfang, (ii) thematische Prioritäten, (iii) die Empfänger von EU-Mitteln und (vi) den Aufbau von Rubrik IV.

Den Spielraum für Entwicklungspolitik werden die anderen, größeren Haushaltsrubriken wie die Agrar- oder Kohäsionspolitik bestimmen. Trotz Diskussionen über eine Erhöhung der Mitgliedsstaatenbeiträge wird durch den Brexit wohl ein geringeres Gesamtbudget zur Verfügung stehen. Neue politische Prioritäten (wie Migration und Sicherheit) werden den Etat für nachhaltige Entwicklung weiter einschränken. Deshalb müssen thematische und geografische Schwerpunkte gesetzt werden.

Bei den thematischen Entscheidungen muss ein kurzfristiger Beitrag zur Krisenbewältigung von einer klaren Strategie begleitet werden, wie man mit Blick auf die Agenda 2030 und die SDGs mit verschiedenen Partnern zusammenarbeiten will. Dieses Engagement sollte von den SDG-Strategien der Partner und dem von der EU erzielten Mehrwert geleitet werden.

Geografisch muss die EU ein Gleichgewicht zwischen der Zusammenarbeit mit Ländern mit mittlerem Einkommen (MICs) und der Ausrichtung auf die ärmsten Länder der Welt herstellen. Dies ist nur möglich, wenn die Gelder geografisch gesehen auf die am wenigsten entwickelten Länder (LDCs), die Nachbarländer und Subsahara-Afrika verteilt werden, während man in anderen Regionen im Rahmen thematischer Programme mit MICs zusammenarbeitet.

Rubrik IV muss zudem hinsichtlich verfügbarer Instrumente und Initiativen, aber auch bezüglich der Vorschriften über deren Einsatz deutlich rationalisiert werden. Eine wesentliche Voraussetzung in dieser Hinsicht – auch für den Vorschlag eines einheitlichen Instruments für Rubrik IV – wäre die Einbeziehung des EDF in den Haushalt.

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