Analysen und Stellungnahmen

Geberkoordinierung: eine wesentliche Voraussetzung für eine effizientere und wirksamere Entwicklungszusammenarbeit

Ashoff, Guido
Analysen und Stellungnahmen (7/2004)

Bonn: German Development Institute / Deutsches Institut für Entwicklungspolitik (DIE)

Die internationale Gemeinschaft öffentlicher Entwicklungshilfegeber umfasst zur Zeit 37 Staaten (bilaterale Geber) und ca. 30 internationale Organisationen (multilaterale Geber). Die Vielzahl der Geber mit häufig eigenen Projekten, Programmen, Interessen, Konzeptionen, Strukturen und Verfahren erhöht die Transaktionskosten der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) für Geber und Partnerländer und reduziert die möglichen Wirkungen der EZ. Geberkoordinierung soll dem entgegenwirken und ist zu einem bedeutenden Thema auf der internationalen Entwicklungsagenda geworden. Hintergrund ist der wachsende Druck, angesichts ehrgeiziger internationaler Entwicklungsziele (Millennium Development Goals, MDGs) sowie umfassender Armutsbekämpfungsstrategien zahlreicher Niedrigeinkommensländer einerseits sowie knapper EZ-Mittel andererseits die Effizienz und Wirksamkeit der EZ zu verbessern. Auf der Internationalen Konferenz über Entwicklungsfinanzierung in Monterrey (2002) haben sich Geber und Partnerländer zu mehr Koordinierung bekannt. Der Entwicklungshilfeausschuss der OECD (DAC) hat detaillierte Empfehlungen erarbeitet, die sich im Februar 2003 zahlreiche Geber und Entwicklungsländer zu eigen gemacht haben (Rome Declaration). In der Folge haben eine Reihe von Gebern Aktionspläne vorgelegt (Deutschland im April 2003). Die Umsetzung ist Thema einer internationalen Konferenz Anfang März 2005 in Paris. Geberkoordinierung bleibt trotz deutlicher Fortschritte eine Herausforderung. Referenzrahmen sollen die von den Partnerländern in eigener Verantwortung (ownership) erarbeiteten Strategien sein, in die sich die Geberbeiträge einordnen (alignment). Geberkoordinierung wird im Idealfall von den Partnern vorgenommen, die dazu allerdings bereit und fähig sein müssen. Für die Geber bedeutet dies, die Eigenverantwortung und Gestaltungskapazität der Partnerländer in Bezug auf ihre Entwicklung ernst zu nehmen und durch Koordinierung weder zu überfordern noch zu unterminieren. Erforderlich ist darüber hinaus die Bereitschaft der Geber, auf eigene Interessen, Gestaltungsansprüche und Sichtbarkeit zugunsten eines entwicklungspolitisch sinnvollen gemeinsamen Vorgehens zu verzichten.

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